|
ANS Ehren- und Verhaltenskodex
Artikel 1
Allgemeines
Jedes Mitglied der ANS ist verpflichtet, sich gemäß den Statuten und dem Internen Ehren- und Verhaltenskodex der ANS zu verhalten. Kameradschaft ist der Grundpfeiler der ANS – es wird von jedem Mitglied erwartet, sich in diesem Sinne zu verhalten.
Artikel 2
Rechte eines Mitgliedes
Vertretung und Organisaton durch den Vorstand der ANS
Teilnahme an allen ANS und ENS (European Napoleonic Society = Dachverband) Veranstaltungen.
Durch seine Tätigkeit und Erfahrung ermöglicht der ANS-Vorstand jedem einzelnen Mitglied und Bewerber eine rasche und kostengünstige Beschaffung seiner Ausrüstung.
Es werden von der ANS Treffen organisiert, in denen im geselligen Rahmen über die Zeit von 1792 – 1815, vorgetragen, diskutiert und historisches Liedergut gesungen wird
Weiters bietet die ANS folgende praktische und theoretische Weiterbildungen an:
neue Mitglieder (Rekruten) zu K.k. Infanteristen,
engagierte, fähige Mitglieder zu Unteroffizieren der K.k.Armee, (Unteroffiziere können vom jeweiligen Einheitsführer vorgeschlagen werden. Sie sind bei Bedarf und Eignung vom Vorstand zu bestellen - Einfache Mehrheit)
engagierte, fähige K.k. Unteroffiziere zu Offizieren der K.k. Armee, (Offiziere werden vom Vorstand bei Bedarf und Eignung bestellt - Einfache Mehrheit).
auszubilden.
Bei Nichtbewährung können sowohl Unteroffiziere als auch Offiziere vom Vorstand abberufen werden (einfache Mehrheit). Schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Kodex bestehende Chargen bedürfen zur Abberufung eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses.
Artikel 3
Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist dazu angehalten, sich für die historische korrekte Darstellung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie die notwendige Ausrüstung (Montur und Armatur) für die jeweilige Militär- oder Zivil-Darstellung innerhalb eines Jahres anzueignen und anzuschaffen (zeitliche Verlängerung nach Rücksprache mit dem Präsidenten möglich) .
Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch:
Exerzierdienst
Waffen- und Schießkunde
Leben im Felde
historische Vorträge und Exkursionen
Informations- und Liederabende
Pflege und Reinigung der Montur und Armatur
Artikel 4
„Verpflichtende Veranstaltungen und Übungen“
Jedes Mitglied verpflichtet sich, jährlich an 2–3 internationalen oder nationalen Veranstaltungen, teilzunehmen.
Jedes Mitglied verpflichtet sich weiters, jährlich an 2 Exerzierübungen teilzunehmen.
Die Beschlüsse über diese sog. „Verpflichtenden Veranstaltungen und Übungen“ finden in den Ordentlichen Generalversammlungen durch alle Mitglieder statt (einfache Mehrheit). Jedes aktive Mitglied ist dadurch direkt an der Auswahl von Veranstaltungen und Übungen eingebunden. Ordentliche Generalversammlungen sind im ersten Quartal jedes Jahres vom Präsidenten einzuberufen.
Befreiung von der Verpflichtung durch:
gesundheitliche Verhinderung (Krankheit, Unfall usw.)
berufliche und dringende familiäre Verpflichtungen
nach Rücksprache mit dem jeweiligen Einheitskommandanten und Präsidenten der ANS.
Die Nichtteilnahme ist dem jeweiligen Einheitskommandanten und Präsidenten der ANS ehebaldigst zur Kenntnis zu bringen. Bei wiederholtem Fernbleiben ohne Befreiungsgrund, kann der Vorstand den Ausschluß aussprechen.
Artikel 5
Verhalten – Allgemein
Jedes Mitglied hat bei allen gemeinsam Zusammentreffen allen Anwesenden mit dem unter Freunden gehörigen Respekt und Höflichkeit zu begegnen. Weiters ist seine Montur und Armatur bei Ausrückungen und Veranstaltungen im gepflegten und historisch korrekten Zustand zu erhalten. Verstöße gegen Art. 5 - insb. etwa Raufhandel, der Entwicklung des Korpsgeistes schädlichen Handelns od. Unterlassens, Nichtbefolgung von Sicherheitsauflagen – werden vom Vorstand im persönl. Gespräch aufgezeigt und können bei Wiederholung oder Schwere zum Ausschluß führen (durch den Vorstand – einfache Mehrheit)
Verhalten – Im Felde „Historische Darstellung“
Unter „Historischer Darstellung“ wird im folgenden die Dauer einer historischen Darbietung von Personen/Charakteren der Zeit von 1792 – 1815, verstanden. „Anfang“ und „Ende“ der „Historischen Darstellung bzw sog „Pausen“ werden von den jeweiligen Einheitskommandanten (in Abstimmung mit dem jeweiligen Oberkommandierenden) bekanntgegeben. Innerhalb dieser „Historischen Darstellung“ ist jeder Teilnehmer (sowohl Militär- als auch Zivildarsteller) angehalten, sich historisch korrekt zu verhalten.
Artikel 6
Jährlicher Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 70,- Euro zuzüglich einer jährlichen Versicherung.
Dieser ist im 1. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres zu bezahlen.
Artikel 7
Allgemeine Haftung
Jedes Mitglied haftet dem anderen für schuldhaft zugeführte Schäden.
Artikel 8
Haftung für Ausrüstungsgegenstände
Von der ANS oder von Dritten für Veranstaltungen jedweder Art zur Verfügung gestellt
Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Diese sind im einwandfreien und gereinigten Zustand zu retournieren. Etwaige Schäden sind vom Verursacher zu begleichen.
Die Höhe d. Mietgebühren für Ausrüstungsgegenstände der ANS wird vom Vorstand festgelegt. Diese Einnahmen dienen ausschließlich der Neuanschaffung von Monturen und Armaturen.
|